Häufige Fragen (FAQ)

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der häufigsten Fragen. Sollten Sie keine passende Antwort finden, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an info [at] bussgeld-spenden.de
Die Oberlandesgerichte (OLG) der Bundesländer führen Verzeichnisse, in denen gemeinnützige Einrichtungen gelistet sind. Diese Liste wird umgangssprachlich auch als "Bußgeldliste" bezeichnet. Einrichtungen die auf diesen Listen stehen, sind berechtigt Geldauflagen, welche im Zuge eines Strafverfahrens auferlegt werden, als Spende zu erhalten. Dadurch fließen die Geldauflagen statt in die Staatskasse, in die Kassen gemeinnütziger Organisation.
Auf die Liste gelangt nur, wer einen Antrag beim entsprechenden Oberlandesgericht stellt. Da fast jedes OLG eine eigene Liste führt, müssen entsprechend viele Anträge gestellt werden. Hinzu kommt dass alle Antragsvorlagen unterschiedlich sind, erst zusammengesucht werden müssen und sich nicht digital und damit papierlos bearbeiten lassen. Um bei allen OLGs eine Chance auf eine Bussgeldspende zu erhalten, muss demnach einige Zeit investiert werden.
Das finden wir auch und deshalb haben wir alle Anträge gesammelt und digital aufbereitet! Mithilfe unseres Antragsgenerators lassen sich fast alle Bussgeldanträge automatisiert vorausfüllen. Damit müssen Sie die vorausgefüllten Anträge lediglich noch sichten und an die entsprechenden OLGs schicken. Wer die Unterlagen lieber mnauell zusammensuchen möchte, findet die notwendigen Informationen in unserem Wissensspeicher.
Fast alle OLGs (Oberlandesgerichte) führen eine individuelle Spendenlisten. Eine Übersicht aller OLGs und deren Antragsformalitäten findet sich hier
Damit ein Bußgeld einer gemeinnützigen Einrichtung zugewiesen werden kann, bedarf es laut § 153a Strafprozessordnung der Zustimmung des Richters und des Beschuldigten. Über die Zuteilung der der Bußgelder entscheiden der jeweilige Richter. Die Bußgeldlisten geben diesem einen einen Überblick über die empfangsberechtigten Einrichtungen.
Die Rechtsgrundlage für die Zuteilung von Geldauflagen bilden § 153a Strafprozessordnung und § 12 des Strafgesetzbuches
Fast jedes Gericht hat eine eigene Antragsvorlage, welche gesucht, ausgefüllt und abgesendet werden muss. Das obwohl fast alle Gerichte die gleichen Informationen zur Bearbeitung des Antrages einfordern.
Zudem lassen sich die Dokumente meist nicht digital bearbeiten, weshalb diese erst umständlich ausdrucken muss.
Manche Gerichte stellen erst gar keine Anträge auf Ihre Website sondern fordern den Bürger auf, diese telefonisch zu erfragen.
bussgeld-spenden.de sammelt die Anträge und bereitet diese digital auf. Dadurch ist es möglich sie, automatisiert oder manuell, am Rechner zu bearbeiten.
Ob die Übermittlung ebenfalls digital erfolgen kann, hängt jedoch vom jeweiligen OLG ab. In unserer Übersicht sehen Sie, bei welchen dies der Fall ist.
Nein, leider können wir dafür keine Garantie geben.
Wir versuchen jedoch die offiziellen Anträge möglichst originalgetreu aufzuarbeiten, um solche Fälle zu vermeiden. Es kann jedoch passieren, dass eine Behörde eine neue Formularvorlage veröffentlicht und wir diese noch nicht entsprechend in unserem System haben. Bitte schreiben Sie uns in solchen Fällen eine E-Mail.
Die Behörden weisen darauf hin, dass unvollständige/fehlerhafte Anträge ohne Rückmeldung an den Antragsteller gelöscht werden können.
Füllen Sie die Anträge daher gewissenhaft und vollständig aus. Bei einer erfolgreichen Beantragung bekommen Sie in der Regel eine Bestätigung zugesandt.
Wir raten davon ab.
Die Gerichte verpflichten die Einrichtungen i. d. R. darauf, dass diese Geldzuwendungen, welche in Rahmen eines Strafprozesses überwiesen wurden, an das Gericht melden. Ohne gesondertes Konto, könnten Ausgleichszahlungen übersehen werden.
Zudem dürfen keine Spendenquittungen für solche Ausgleichszahlungen ausgestellt werden. Ein gesondertes Konto hilft der Einrichtung auch hier, den Überblick zu waren, um die Gesetzmäßigkeiten einzuhalten.
Wir sind erstaunt darüber, dass deutsche Behörden selbst triviale Prozesse noch nicht digitalisiert und standardisiert haben. Statt zu meckern, möchten wir vormachen wie es gehen kann!
bussgeld-spenden.de bereitet die für Papierprozesse vorgesehenen Behördenunterlagen digital auf. Dadurch lassen sie sich in vielen Fällen automatisiert verarbeiten. Das spart dem Steuerzahler Zeit und damit auch Geld.
Wir von bussgeld-spenden.de können keinen Mehrwert oder Notwendigkeit in der förderalistischen Abwicklung der Anträge sehen.
Die Antragsformalien für die Aufnahme und Bußgeldlisten und der Beantragungsprozess sollten bundeseinheitlich gestalltet werden. Dies würde zum Bürokratieabbau beitragen und die Aufnahme von Einrichtungen in Bußgeldlisten erleichtern.
Möchten Sie einen Fehler oder ein Problem melden, können Sie sich gern per E-Mail an uns wenden.