KG Berlin

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Bussgeldliste des KG Berlin (Berlin) schreiben.

Eintragung gemeinütziger Einrichtungen am KG Berlin

Benötigte Unterlagen

Das Kammergericht Berlin schüttet Mittel aus einem Sammelfond an gemeinnützige Organisationen aus. Diese Mittel werden für konkrete Maßnahmen in einem der Bereiche Opferhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Straffälligen- und Bewährungshilfe, Gesundheits- und Suchthilfe sowie zur Förderung von Sanktionsalternativen und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen zur Verfügung gestellt.
  • (keine)

Antrag einreichen

Das KG Berlin hat ein entsprechendes Online-Formular eingerichtet, über welches die Gewährung von Geldzuweisungen beantragt werden muss.

Weiterführende Links

Bundesland
Berlin
Antragsweg
Online

Zugewiesene Beträge

Die nachfolgende Liste enthält die durch das KG Berlin an gemeinnützige Einrichtungen vermittelten Bußgeldspenden, gruppiert nach Jahren. Sofern verfügbar, finden Sie in der Spalte "Download" einen Link zu den aufgeschlüsselten Einzelspenden pro Verein.

Jahr Betrag Download Anmerkung
2019 11234 € CSV PDF https://quelle.de
Persönliche Anfrage

Hinweis: Zur Erstellung unserer Auswertung müssen wir die von den Gerichten bereitgestellten Dateiformate (häufig PDF) in eine auswertbares Format (CSV) überführen. Aus technischen Gründen können dabei einzelne Datensätze verloren gehen oder falsch zugeordnet werden. Trotz gewissenhafter manueller Prüfung können wir daher keine absolute Korrektheit der Daten gewährleisten.