OLG Dresden

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Bussgeldliste des OLG Dresden (Sachsen) schreiben.

Eintragung gemeinütziger Einrichtungen am OLG Dresden

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Merkblatt
  • Satzung
  • Eintragung (Vereins-)Register
  • Befreiungsbescheid Finanzamt

Antrag einreichen

Das OLG Dresden gibt nur auf telefonische Anfrage Informationen zur Bußgeldlisten-Eintragung heraus (Telefon siehe Links). Anträge sind formlos zu stellen. Die Einreichung der Unterlagen kann per E-Mail an die Adresse verwaltung@olg.justiz.sachsen.de oder per Post erfolgen.

Bundesland
Sachsen
Antragsweg
E-Mail

Zugewiesene Beträge

Die nachfolgende Liste enthält die durch das OLG Dresden an gemeinnützige Einrichtungen vermittelten Bußgeldspenden, gruppiert nach Jahren. Sofern verfügbar, finden Sie in der Spalte "Download" einen Link zu den aufgeschlüsselten Einzelspenden pro Verein.

Jahr Betrag Download Anmerkung

Hinweis: Zur Erstellung unserer Auswertung müssen wir die von den Gerichten bereitgestellten Dateiformate (häufig PDF) in eine auswertbares Format (CSV) überführen. Aus technischen Gründen können dabei einzelne Datensätze verloren gehen oder falsch zugeordnet werden. Trotz gewissenhafter manueller Prüfung können wir daher keine absolute Korrektheit der Daten gewährleisten.