OLG Düsseldorf/Hamm/Köln

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Bussgeldliste des OLG Düsseldorf/Hamm/Köln (Nordrhein-Westfalen) schreiben.

Eintragung gemeinütziger Einrichtungen am OLG Düsseldorf/Hamm/Köln

Benötigte Unterlagen

Die Registrierung gemeinnütziger Einrichtungen bei den OLGs Düsseldorf, Hamm und Köln wird zentral für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorgenommen.
  • Satzung
  • Eintragung (Vereins-)Register
  • Befreiungsbescheid Finanzamt

Antrag einreichen

Die Registrierung erfolgt mittels Online-Tool.

Weiterführende Links

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Antragsweg
Online

Zugewiesene Beträge

Die nachfolgende Liste enthält die durch das OLG Düsseldorf/Hamm/Köln an gemeinnützige Einrichtungen vermittelten Bußgeldspenden, gruppiert nach Jahren. Sofern verfügbar, finden Sie in der Spalte "Download" einen Link zu den aufgeschlüsselten Einzelspenden pro Verein.

Jahr Betrag Download Anmerkung

Hinweis: Zur Erstellung unserer Auswertung müssen wir die von den Gerichten bereitgestellten Dateiformate (häufig PDF) in eine auswertbares Format (CSV) überführen. Aus technischen Gründen können dabei einzelne Datensätze verloren gehen oder falsch zugeordnet werden. Trotz gewissenhafter manueller Prüfung können wir daher keine absolute Korrektheit der Daten gewährleisten.