OLG Frankfurt (Main)

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Bussgeldliste des OLG Frankfurt (Main) (Hessen) schreiben.

Eintragung gemeinütziger Einrichtungen am OLG Frankfurt (Main)

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Zustimmung zur Unterrichtung der listenführenden Stelle über die Gemeinnützigkeit
  • Satzung
  • Eintragung (Vereins-)Register
  • Befreiungsbescheid Finanzamt

Antrag einreichen

Das OLG Frankfurt (Main) weist ausdrücklich darauf hin, dass Anträge per E-Mail unzulässig sind. Alle Unterlagen müssen per Post an die auf dem Antrag vermerkte Adresse geschickt werden.

Weiterführende Links

Bundesland
Hessen
Antragsweg
Post

Zugewiesene Beträge

Die nachfolgende Liste enthält die durch das OLG Frankfurt (Main) an gemeinnützige Einrichtungen vermittelten Bußgeldspenden, gruppiert nach Jahren. Sofern verfügbar, finden Sie in der Spalte "Download" einen Link zu den aufgeschlüsselten Einzelspenden pro Verein.

Jahr Betrag Download Anmerkung

Hinweis: Zur Erstellung unserer Auswertung müssen wir die von den Gerichten bereitgestellten Dateiformate (häufig PDF) in eine auswertbares Format (CSV) überführen. Aus technischen Gründen können dabei einzelne Datensätze verloren gehen oder falsch zugeordnet werden. Trotz gewissenhafter manueller Prüfung können wir daher keine absolute Korrektheit der Daten gewährleisten.