OLG Schleswig

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Bussgeldliste des OLG Schleswig (Schleswig-Holstein) schreiben.

Eintragung gemeinütziger Einrichtungen am OLG Schleswig

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Merkblatt
  • Eintragung (Vereins-)Register
  • Satzung
  • Befreiungsbescheid Finanzamt

Antrag einreichen

Das OLG Schleswig stellt die benötigten Antragsunterlagen nur auf telefonische Anfrage hin bereit (Durchwahl siehe Links). Der ausgefüllte Antrag muss per Post an Frau Behrendt gesendet werden: OLG Schleswig, z. H. Frau Behrendt, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig.

Bundesland
Schleswig-Holstein
Antragsweg
Post

Zugewiesene Beträge

Die nachfolgende Liste enthält die durch das OLG Schleswig an gemeinnützige Einrichtungen vermittelten Bußgeldspenden, gruppiert nach Jahren. Sofern verfügbar, finden Sie in der Spalte "Download" einen Link zu den aufgeschlüsselten Einzelspenden pro Verein.

Jahr Betrag Download Anmerkung

Hinweis: Zur Erstellung unserer Auswertung müssen wir die von den Gerichten bereitgestellten Dateiformate (häufig PDF) in eine auswertbares Format (CSV) überführen. Aus technischen Gründen können dabei einzelne Datensätze verloren gehen oder falsch zugeordnet werden. Trotz gewissenhafter manueller Prüfung können wir daher keine absolute Korrektheit der Daten gewährleisten.