Das OLG Schleswig stellt die benötigten Antragsunterlagen nur auf telefonische Anfrage hin bereit (Durchwahl siehe Links). Der ausgefüllte Antrag muss per Post an Frau Behrendt gesendet werden: OLG Schleswig, z. H. Frau Behrendt, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig.
Die nachfolgende Liste enthält die durch das OLG Schleswig an gemeinnützige Einrichtungen vermittelten Bußgeldspenden, gruppiert nach Jahren. Sofern verfügbar, finden Sie in der Spalte "Download" einen Link zu den aufgeschlüsselten Einzelspenden pro Verein.
Jahr | Betrag | Download | Anmerkung |
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Hinweis: Zur Erstellung unserer Auswertung müssen wir die von den Gerichten bereitgestellten Dateiformate (häufig PDF) in eine auswertbares Format (CSV) überführen. Aus technischen Gründen können dabei einzelne Datensätze verloren gehen oder falsch zugeordnet werden. Trotz gewissenhafter manueller Prüfung können wir daher keine absolute Korrektheit der Daten gewährleisten.