Was ist eine Bußgeldliste?
Die Oberlandesgerichte (OLG) der Bundesländer führen Verzeichnisse, in denen gemeinnützige Einrichtungen gelistet sind. Diese Liste wird umgangssprachlich auch als "Bußgeldliste" bezeichnet. Einrichtungen die auf diesen Listen stehen, sind berechtigt Geldauflagen, welche im Zuge eines Strafverfahrens auferlegt werden, als Spende zu erhalten. Dadurch fließen die Geldauflagen statt in die Staatskasse, in die Kassen gemeinnütziger Organisation.
Wie lasse ich meine Einrichtung in eine Bußgeldliste aufnehmen?
Auf die Liste gelangt nur, wer einen Antrag beim entsprechenden Oberlandesgericht stellt. Da fast jedes OLG eine eigene Liste führt, müssen entsprechend viele Anträge gestellt werden. Hinzu kommt dass alle Antragsvorlagen unterschiedlich sind, erst zusammengesucht werden müssen und sich nicht digital und damit papierlos bearbeiten lassen. Um bei allen OLGs eine Chance auf eine Bussgeldspende zu erhalten, muss demnach einige Zeit investiert werden.
Das klingt nach sehr viel Bürokratie?
Das finden wir auch und deshalb haben wir alle Anträge gesammelt und digital aufbereitet! Mithilfe unseres
Antragsgenerators lassen sich fast alle Bussgeldanträge automatisiert vorausfüllen. Damit müssen Sie die vorausgefüllten Anträge lediglich noch sichten und an die entsprechenden OLGs schicken. Wer die Unterlagen lieber mnauell zusammensuchen möchte, findet die notwendigen Informationen in unserem
Wissensspeicher.