Antrags­prozess

Erfahren Sie, wie die Eintragung auf eine Bußgeldliste abläuft.
Eintragung beantragen?
Eintragung beantragen?
Kurze Antwort: Ja! Außer einem organisatorischen Aufwand entstehen quasi keine Nachteile. Unter dem Strich ist es für Ihren Verein die Teilnahme an einer Art "Lotterie".
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Anträge einholen
Anträge einholen
Besorgen Sie sich die Antragsunterlagen aller OLGs. Als Ausgangspunkt haben wir die notwendigen Links unter Gerichte für Sie zusammen getragen. Leider stellen nicht alle OLGs ihre Anträge zum öffentlichen Download bereit, sondern Sie müssen diese erst telefonisch anfordern. Einfacher geht es mit unserem Antragsgenerator. Hier erhalten Sie alle Unterlagen mit wenigen Klicks.
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Anträge ausfüllen
Anträge ausfüllen
Alle Unterlagen müssen ausgefüllt und von den berichtigten Personen der Einrichtung gegengezeichnet werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um wiederkehrende Informationen, wie z.B. Name der Einrichtung, etc. Dieser Prozess lässt sich mit unserem Antragsgenerator wesentlich abkürzen. Wenn Sie alle Punkte in unserem Antragsformular ausfüllen und sogar eine Unterschrift (als Bild) angeben, sind die meisten Anträge direkt versandbereit.
Anträge ausfüllen
Anträge prüfen und versenden
Anträge prüfen und versenden
Prüfen Sie, ob alle Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt und unterschrieben sind. Denken Sie immer daran: das OLG hat die Möglichkeit unvollständige Anträge, ohne vorige Rücksprache zu den Akten zu legen. Unserer Erfahrung nach ist dies aber die absolute Ausnahme. Abschließend können die Anträge an die OLGs versendet werden.
Anträge prüfen und versenden
Abwarten
Abwarten
Die Gerichte prüfen Ihren Antrag und geben Ihnen Bescheid, sobald diese erfolgt ist. Glückwunsch!
Abwarten
Zuwendung erhalten
Zuwendung erhalten
Sehr gut, Sie haben Ihre erste Zuwendung erhalten! Jetzt sollte Sie unbedingt daran denken, dem Gericht den Erhalt der Zuwendung zu melden. Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass Zahlungspflichtige die Geldzuwendugen aus Bussgeldverfahren nicht steuerlich abrechnen können. Quittungen sollten daher eine Vermerk in der Form “Die Zuwendung wurde aufgrund einer Auflage/Geldbuße geleistet und ist steuerlich nicht abzugsfähig” erhalten.
Zuwendung erhalten
Eintragung erneuern
Eintragung erneuern
Die Eintragung in die Bußgeldlisten muss regelmäßig (alle 1-2 Jahre, abhängig vom jeweiligen OLG) erneuert werden. Dazu muss der Antrag erneut beim OLG eingereicht werden und die Eintragung bestätigt werden.
Eintragung erneuern