Antrags­generator

Lassen Sie unseren Antragsgenerator für Sie arbeiten.
Daten eintragen. Anträge herunterladen. Versenden. Fertig!

Hinweise

Geben Sie möglichst viele Informationen zu Ihrer Einrichtung an. Sollten Sie bei manchen Feldern unsicher sein, ist das kein Problem. Bis auf einige Stammdaten lässt sich jedes Feld nachträglich in den Anträgen anpassen.
Nutzen Sie die Funktion "Vorschau herunterladen", um eine kleine Auswahl an Antragsvorlagen zu Vorschauzwecken zu erzeugen. Sobald Sie Ihre Daten vollständig eingetragen haben, klicken Sie auf "Weiter". Sie werden daraufhin zu unserem Zahlungdienstleister weitergeleitet. Nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zu allen vorausgefüllten Antragsvorlagen.
OLG-spezifische Hinweise und Informationen zum Anträgsversand finden Sie in unserem Wissensspeicher.

Vorlagentyp

Bitte wählen Sie ein Produkt. Abhängig von Ihrer Auswahl können Sie unterschiedlich viele Felder vorausfüllen.

Aktuelle Preise finden Sie in unserer Preistabelle

Daten zum Antrag

Diese Daten teilen dem Finanzamt mit, mit wem sie kommunizieren. Sie werden z.B. als Absender des Antrages verwendet.

Stammdaten Ihrer Einrichtung

Die wesentlichen Daten des Vereins oder der Organisation.

Bitte geben Sie dieses Feld korrekt an. Es kann in den vorausgefüllten Unterlagen nicht nachträglich geändert werden.
Bitte geben Sie dieses Feld korrekt an. Es kann in den vorausgefüllten Unterlagen nicht nachträglich geändert werden.
Bitte geben Sie dieses Feld korrekt an. Es kann in den vorausgefüllten Unterlagen nicht nachträglich geändert werden.
Falls es keine förmliche Satzung gibt, verlangen einige Gerichte eine kurze Beschreibung der Einrichtung.

Anlagen

Meist notwendig Unterlagen zum Nachweis der Gemeinnützigkeit.

Befreiungsbescheid nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes, § 3 Nr. 6 des Gewerbsteuergesetzes und § 3 Abs. 1 Nr. 12 des Vermögenssteuergesetzes

Wirkungskreis der Einrichtung

Einige OLGs binden die Zuweisung von Anträgen an die Wirkungskreis der Einrichtung. Geben Sie an dieser Stelle den/die primären Wirkungskreis(e) Ihrer Einrichtung an.

Insbesondere wichtig wenn der Wirkungskreis der Einrichtung regional ist. Hier sollte z.B. das Bundeslands oder Landkreis genannt werden.

Bankverbindung

ACHTUNG! Aus organisatorischen Gründen sollte ein gesondertes Konto für Bußgeldspenden angelegt werden. Mehr Informationen finden sich in den FAQ.

Genehmigungen und Verpflichtungen

Ohne die die folgenden Willenserklärungen werden die meisten OLGs Ihren ablehnen.

Die Einrichtung verpflichtet sich, unverzüglich sämtliche Beschlüsse mitzuteilen, durch die eine für die steuerliche Vergünstigung wesentliche Satzungsbestimmung geändert, ergänzt, in die Satzung eingefügt oder aus ihr gestrichen, der Verein aufgelöst, in eine andere Körperschaft eingegliedert oder sein Vermögen als Ganzes übertragen wird.
Die Einrichtung verpflichtet sich, über die Höhe und Verwendung der zugeflossenen Geldbeträge auf Anforderung Rechenschaft zu geben.
Die Einrichtung verpflichtet sich, einer Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts zuzustimmen.
Die Einrichtung verpflichtet sich, den Eingang der zugewiesenen Geldbeträge zu überwachen, die zuweisende Stelle unverzüglich bei Nichtzahlung zu unterrichten und die volle Bezahlung des Geldbetrages der zuweisenden Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Die Einrichtung ist sich darüber bewusst, dass Zahlungspflichtige die Geldzuwendugen aus Bussgeldverfahren nicht steuerlich abrechnen können. Bei der Ausstellung von Quittungen die den Zahlungspflichtigen erteilt werden, sollte daher ein entsprechender Vermerk angebracht werden, z.B. "Die Zuwendung wurde aufgrund einer Auflage/Geldbuße geleistet und ist steuerlich nicht abzugsfähig.".
Einrichtungen werden i.d.R. nur dann in die Bussgeldliste aufgenommen, wenn das für sie zuständige Finanzamt die listenführende Stelle, also das OLG, von der Gewährung und Versagung von Steuervergünstigungen wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke unterrichten darf. Zu diesem Zwecke muss der Antragssteller das zuständige Finanzamt von der Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 der Abgabenordnung) entbinden.
Die Einrichtungen ist damit einverstanden, dass die notwendigen Daten zur Erstellung einer Liste gemeinnütziger Einrichtungen mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung gespeichert wird.

Antragssteller

Der Antragsteller muss eine Vertretungsberechtigte Person der Einrichtung sein. Dies ist kann z.B. der 1. oder 2. Vorstand eines Vereins sein.

Berechtigte Antragssteller sind z.B. die Vereinsvorsitzenden
z.B "Vorsitzender" oder "2. Vorstand"
Lade die Unterschrift des berechtigten Antragsteller hoch. Wir fügen diese dann automatisch an die entsprechenden Stellen im Antrag ein.\n Wie versprochen, wird weder die Unterschrift noch eine Information in diesem Formular an unseren Server übertragen.