OLG Bamberg

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Bussgeldliste des OLG Bamberg (Bayern) schreiben.

Eintragung gemeinütziger Einrichtungen am OLG Bamberg

Benötigte Unterlagen

Leider stellt das OLG Bamberg die Antragsunterlagen nicht öffentlich zur Verfügung. Diese müssen zunächst telefonisch (siehe Links) oder per E-Mail (gemeinnuetzige@olg-ba.bayern.de) angefordert werden.
  • Antrag
  • Satzung
  • Eintragung (Vereins-)Register
  • Befreiungsbescheid Finanzamt

Antrag einreichen

Die Einreichung kann per E-Mail an gemeinnuetzige@olg-ba.bayern.de oder per Post an die auf dem Antrag hinterlegte Anschrift erfolgen.

Bundesland
Bayern
Antragsweg
E-Mail

Zugewiesene Beträge

Die nachfolgende Liste enthält die durch das OLG Bamberg an gemeinnützige Einrichtungen vermittelten Bußgeldspenden, gruppiert nach Jahren. Sofern verfügbar, finden Sie in der Spalte "Download" einen Link zu den aufgeschlüsselten Einzelspenden pro Verein.

Jahr Betrag Download Anmerkung

Hinweis: Zur Erstellung unserer Auswertung müssen wir die von den Gerichten bereitgestellten Dateiformate (häufig PDF) in eine auswertbares Format (CSV) überführen. Aus technischen Gründen können dabei einzelne Datensätze verloren gehen oder falsch zugeordnet werden. Trotz gewissenhafter manueller Prüfung können wir daher keine absolute Korrektheit der Daten gewährleisten.