OLG Koblenz

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Bussgeldliste des OLG Koblenz (Rheinland-Pfalz) schreiben.

Eintragung gemeinütziger Einrichtungen am OLG Koblenz

Benötigte Unterlagen

Das OLG Koblenz hat die Aufnahme in die Bußgeldlisten an seine Bezirks-Staatsanwaltschaften (StA) Bad Kreuznach, Koblenz und Mainz und Trier delegiert. Die Staatsanwaltschaften stehen jedoch in enger Abstimmung untereinander, sodass man lediglich eine der Staatsanwaltschaften kontaktieren muss, um auf die Bußgeldliste aller Staatsanwaltschaften gesetzt zu werden. Den jährlichen Rechenschaftsbericht veröffentlicht das OLG Koblenz selbst.
  • Antrag
  • Zustimmung zur Unterrichtung der listenführenden Stelle über die Gemeinnützigkeit
  • Satzung
  • Eintragung (Vereins-)Register
  • Befreiungsbescheid Finanzamt

Antrag einreichen

Die Antragsunterlagen der Staatsanwaltschaften sind auf den unten verlinkten Seiten zu finden, wobei alle StA die selbe Vorlage verwendet. Für die Beantragung muss lediglich eine der Vorlagen ausgefüllt werden. Die Einreichung der Anträge kann per Post oder an eine der folgenden E-Mail Adressen geschehen:

Bundesland
Rheinland-Pfalz
Antragsweg
E-Mail

Zugewiesene Beträge

Die nachfolgende Liste enthält die durch das OLG Koblenz an gemeinnützige Einrichtungen vermittelten Bußgeldspenden, gruppiert nach Jahren. Sofern verfügbar, finden Sie in der Spalte "Download" einen Link zu den aufgeschlüsselten Einzelspenden pro Verein.

Jahr Betrag Download Anmerkung

Hinweis: Zur Erstellung unserer Auswertung müssen wir die von den Gerichten bereitgestellten Dateiformate (häufig PDF) in eine auswertbares Format (CSV) überführen. Aus technischen Gründen können dabei einzelne Datensätze verloren gehen oder falsch zugeordnet werden. Trotz gewissenhafter manueller Prüfung können wir daher keine absolute Korrektheit der Daten gewährleisten.