OLG Nürnberg

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Bussgeldliste des OLG Nürnberg (Bayern) schreiben.

Eintragung gemeinütziger Einrichtungen am OLG Nürnberg

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Eintragung (Vereins-)Register
  • Satzung
  • Befreiungsbescheid Finanzamt

Antrag einreichen

Das OLG Nürnberg gibt nur auf telefonische Anfrage (Durchwahl siehe Links) Informationen zur Bußgeldlisten-Eintragung heraus. Anträge sind formlos zu stellen. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt per Post an die Adresse des OLG Nürnberg.

Bundesland
Bayern
Antragsweg
Post

Zugewiesene Beträge

Die nachfolgende Liste enthält die durch das OLG Nürnberg an gemeinnützige Einrichtungen vermittelten Bußgeldspenden, gruppiert nach Jahren. Sofern verfügbar, finden Sie in der Spalte "Download" einen Link zu den aufgeschlüsselten Einzelspenden pro Verein.

Jahr Betrag Download Anmerkung

Hinweis: Zur Erstellung unserer Auswertung müssen wir die von den Gerichten bereitgestellten Dateiformate (häufig PDF) in eine auswertbares Format (CSV) überführen. Aus technischen Gründen können dabei einzelne Datensätze verloren gehen oder falsch zugeordnet werden. Trotz gewissenhafter manueller Prüfung können wir daher keine absolute Korrektheit der Daten gewährleisten.