OLG Rostock

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Bussgeldliste des OLG Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) schreiben.

Eintragung gemeinütziger Einrichtungen am OLG Rostock

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Verpflichtungserklaerung
  • Zustimmung zur Unterrichtung der listenführenden Stelle über die Gemeinnützigkeit
  • Satzung
  • Eintragung (Vereins-)Register
  • Befreiungsbescheid Finanzamt

Antrag einreichen

Alle Unterlagen müssen per Post an die auf dem Antrag vermerkte Adresse geschickt werden.

Weiterführende Links

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsweg
Post

Zugewiesene Beträge

Die nachfolgende Liste enthält die durch das OLG Rostock an gemeinnützige Einrichtungen vermittelten Bußgeldspenden, gruppiert nach Jahren. Sofern verfügbar, finden Sie in der Spalte "Download" einen Link zu den aufgeschlüsselten Einzelspenden pro Verein.

Jahr Betrag Download Anmerkung

Hinweis: Zur Erstellung unserer Auswertung müssen wir die von den Gerichten bereitgestellten Dateiformate (häufig PDF) in eine auswertbares Format (CSV) überführen. Aus technischen Gründen können dabei einzelne Datensätze verloren gehen oder falsch zugeordnet werden. Trotz gewissenhafter manueller Prüfung können wir daher keine absolute Korrektheit der Daten gewährleisten.