OLG Saarbrücken

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Bussgeldliste des OLG Saarbrücken (Saarland) schreiben.

Eintragung gemeinütziger Einrichtungen am OLG Saarbrücken

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Eintragung (Vereins-)Register
  • Satzung
  • Befreiungsbescheid Finanzamt

Antrag einreichen

Alle Unterlagen müssen per Post an die auf dem Antrag vermerkte Adresse geschickt werden.

Weiterführende Links

Bundesland
Saarland
Antragsweg
Post

Zugewiesene Beträge

Die nachfolgende Liste enthält die durch das OLG Saarbrücken an gemeinnützige Einrichtungen vermittelten Bußgeldspenden, gruppiert nach Jahren. Sofern verfügbar, finden Sie in der Spalte "Download" einen Link zu den aufgeschlüsselten Einzelspenden pro Verein.

Jahr Betrag Download Anmerkung

Hinweis: Zur Erstellung unserer Auswertung müssen wir die von den Gerichten bereitgestellten Dateiformate (häufig PDF) in eine auswertbares Format (CSV) überführen. Aus technischen Gründen können dabei einzelne Datensätze verloren gehen oder falsch zugeordnet werden. Trotz gewissenhafter manueller Prüfung können wir daher keine absolute Korrektheit der Daten gewährleisten.