Das OLG Zweibrücken hat die Aufnahme in die Bußgeldlisten an seine Bezirks-Staatsanwaltschaften (StA) Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau und Zweibrücken delegiert. Jedem Landgericht muss daher ein Antrag inkl. der entsprechenden Anhänge übermittelt werden. Den jährlichen Rechenschaftsbericht veröffentlicht jedoch das OLG Zweibrücken selbst.
Leider stellt keine der Staatsanwaltschaften öffentliche Informationen zum Antragsprozess bereit. Telefonisch ist jedoch von jeder Staatsanwaltschaft zu erfahren, dass die Anträge formlos zu stellen sind. Die Einreichung der Antragsunterlagen kann per Post oder über die folgende E-Mail Adressen geschehen:
Die nachfolgende Liste enthält die durch das OLG Zweibrücken an gemeinnützige Einrichtungen vermittelten Bußgeldspenden, gruppiert nach Jahren. Sofern verfügbar, finden Sie in der Spalte "Download" einen Link zu den aufgeschlüsselten Einzelspenden pro Verein.
Jahr | Betrag | Download | Anmerkung |
---|---|---|---|
2021 | n/a | ||
2020 | n/a | ||
2019 | n/a | ||
2018 | n/a | ||
2017 | n/a | ||
2016 | n/a | ||
2015 | n/a |
Hinweis: Zur Erstellung unserer Auswertung müssen wir die von den Gerichten bereitgestellten Dateiformate (häufig PDF) in eine auswertbares Format (CSV) überführen. Aus technischen Gründen können dabei einzelne Datensätze verloren gehen oder falsch zugeordnet werden. Trotz gewissenhafter manueller Prüfung können wir daher keine absolute Korrektheit der Daten gewährleisten.